Google Displaynetzwerk Teil 3: Richtlinien

Displaynetzwerk Richtlinien

Über diesen Link erreichen Sie die ausführlichen Richtlinien von Gooole.
https://support.google.com/adwordspolicy/answer/6008942?rd=2

In diesem 3. Teil übers Display Netzwerk erhalten Sie einen Überblick über die Richtlinien.

Das Wichtigste zuerst:
Google erlaubt keine Anzeigen, die anstössige Inhalte enthalten (18+), Arzneimittelwerbung (Medikamente) oder mit irrelevante Inhalte im Bezug auf die Webseite. Sie dürfen zwar Werbung für Wein machen, aber keine Flasche darin abbilden. Die Richtlinien sind sehr ausführlich und ich empfehle Ihnen, sie vor der Gestaltung von Anzeigen zu studieren. Im schlimmsten Fall wird Google Ihre Anzeigen sperren, allenfalls sogar die komplette Domain, oder gar das Konto für AdWords.

Formate:
Es gibt für alle Anzeigen verschiedene Formate, die unbedingt so eingehalten werden müssen. Es empfiehlt sich auch, für jedes der Formate eine Anzeige zu erstellen. Sie wissen nämlich nicht, welche Formate auf den Webseiten mit AdSense Code verwendet werden! Auch für die verschiedenen Anzeigenformate gibt es Vorgaben, welche Sie einhalten müssen. Diese finden Sie ebenfalls in den Richtlinien.

Blinki Blinki, Blitzi Blitzi
Anzeigen dürfen animiert sein, aber den Nutzer nicht von der Webseite ablenken. Eine Animation der Anzeige sollte max. 10 Sekunden gehen. Darüber wird es kritisch für die Zulassung der Anzeige. Damit der Kunde nicht von der Webseite abgelenkt wird, verbietet Google das Blinken und Blitzen in der Anzeige.

Nachahmungen von Website-Inhalten
Google gestattet keine Anzeigen, welche die Inhalte oder das Layout eines Publishers, Nachrichtenartikel oder Funktionen nachahmen. Anzeigen dürfen ebenfalls keine Printscreens zum Beispiel von AdWords Textanzeigen beinhalten.

Trick to click
Anzeigen, welche den Kunden verleiten irrtümlich auf die Anzeige zu klicken, werden gesperrt. Anzeigen dürfen nicht ausschliesslich der Teilnahme an einem Wettbewerb oder einem Spiel zum Gewinnen eines Preises dienen. Sie dürfen jedoch auf der entsprechenden Seite für den Wettbewerb werben und dann verlinken auf Ihre Wettbewerbsseite.

Animation von Maus oder Computeranzeige
Die Anzeige darf Aktionen mit einem Mauszeiger enthalten. Zum Beispiel der Hinweis mit dem Klick auf der Webseite, wenn diese dann in der Anzeige dargestellt wird.

Werbung mit Alkohol
Hierzu gibt es spezielle Richtlinien, die Sie sich zu Gemüte führen sollten:
Richtlinien für Alkoholwerbung

Markenrechte beachten
Es ist klar, dass Sie als offizieller Vertreter von einer Marke damit Werbung machen wollen. Dazu muss allerdings eine Genehmigung eingeholt werden seitens der Marke. Diese müssen Sie Google vorlegen und muss in schriftlicher Form vorhanden sein. Erst dann wird eine Anzeige, welche eine Marke enthält frei geschaltet. Wichtig hierbei ist, dass diese Genehmigung nur für das eine Adwords-Konto gilt. Das wird von Google speziell bei Ihnen hinterlegt.

Wenn Sie noch mehr über die Richtlinien wissen wollen, dann folgen Sie diesem Link!

Zum Schluss weise ich darauf hin, dass ich keine rechtsverbindliche Auskunft über die AdWords Richtlinien gegeben habe. Nur die Richtlinien von Google sind hier massgeblich!

2. Teil: Anzeigenformate
1. Teil: Das Google Displaynetzwerk

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Über mich

Seit 2016 schreibe ich regelmässig über verschiedene Themen aus dem Bereich Social Media, Online Marketing und Webdesign. Meistens sind es auch Anleitungen zu Problemen die ich gelöst habe, aber noch keine schriftliche Lösung gefunden habe.

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