Ich habe soeben vernommen, dass das Wort Webinar, in Bezug auf eben solche zu verwenden, verboten ist.
Das Wort Webinar wurde von Keller Mark aus Kuala Lumpur als Wortmarke eingetragen
Zur Geschichte: Er hatte 2003 bereits über die Vertreter in Deutschland (LEGISPRO Rechtsanwälte, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden) eintragen lassen als Wortmarke. Die Markenrechte „enden“ eigentlich nach 10 Jahren, man kann sie jedoch verlängern. Was sie auch getan haben. Somit ist die nächste Ablauffrist im Jahr 2023 und muss dann wiederum erneuert werden.
Hier gehts zum Patenteintrag des Wortes
Durchsetzung der Marke fragwürdig
Was durchaus in Frage gestellt werden kann ist, dass heutzutage der Begriff Webinar genauso in unseren Sprachgebrauch über gegangen ist, wie viele andere sog. Anglizismen. Wir nutzen ziemlich selbstverständlich englische Wörter heute in der deutschen Sprache. Worunter eben auch besagtes gehört.
Was ist ein Webinar?
Für alle, die jetzt noch nicht verstanden haben, was genau ein Webinar ist: eigentlich nichts anderes, als ein Online-Seminar. Man hält sein Seminar über eine Plattform, die solche Dienste anbietet. Eine der bekanntesten dafür ist sicherlich Webinaris. Meist sind solche Online Veranstaltungen mit Präsentationen über Powerpoint und man zeigt diese am Bildschirm.
Das Patent offenbar nur in Deutschland
Ich habe heute Morgen eine kleine Recherche gemacht zu dieser eingetragenen Marke und habe festgestellt, dass das Wort als Marke im europäischen Raum offenbar einzig in Deutschland registriert ist. Die Angaben sind nicht 100%ig und müssen, bei der Eintragung einer Marke noch genauer geprüft werden.
Österreichisches Patentamt
Swissreg (Schweiz) nach dem Namen muss gesucht werden.
WIPO Madrid (international)
Alternativen zum Wort Webinar
Nun brauchen wir Alternativen zu diesem Wort. Vor allem in Deutschland könnte es zu Abmahnungen führen, wenn man es als Webinar bezeichnet.
- WebSeminar (daraus leitet sich das Wort ab: Seminar im Web)
- Online-Seminar
- Online-Veranstaltung
- VideoSeminar
- Online-Kurs (allerdings eher für Kurse geeignet)
- Live-Online-Seminar
- Online-Session
- Online-Workshop
- Live-eTraining
- Online-Vortrag
- Live-Call
- Online-Input
Ihr seht, es gibt gute Alternativen. Und nach meinen bisherigen Markenrecherchen gibts keine Probleme, wenn man das Wort Webinar ausserhalb von Deutschland verwendet. ABER: ich bin kein Anwalt und kein Markenrechtler, weswegen diese Aussage nicht als Rechtsauskunft genommen werden kann.
2 Responses
Zur Durchsetzung der Marke: zu dem Aspekt, dass der Begriff seit vielen Jahren allgemeinsprachlich genutzt wird und heute eigentlich gar nicht mehr eintragungsfähig sein dürfte, kommt meines Erachtens hinzu, dass der Rechtsinhaber 17 Jahre lang nichts für den Schutz seines Rechts getan hat. Es braucht nun wohl Mutige, die einen Rechtsstreit riskieren, damit das juristisch geklärt wird.
In etwa so wird das sein. Ich denke, dass eine einzige Einsprache im 2023 reichen wird, um den Eintrag zu kippen. Wir werden sehen, was passiert.