Welche Texte sind bei Google Ads Textanzeigen NICHT erlaubt?
Grundsätzlich findet man bei Google sehr viele Informationen in der Hilfe. Jedoch muss man teilweise schon detektivisch suchen gehen, bis man die Information in der Hilfe wirklich findet. Deswegen fasse ich hier mal in ein paar Stichworten zusammen, welche Texte bei Textanzeigen nicht verwendet werden dürfen.
Natürlich sind jedwede Gewaltaussagen, verunglimpfende Textpassagen oder sexistische Texte nicht erlaubt. Das sollte sich von selbst verstehen. Was jedoch manchmal gebraucht wird und trotzdem nicht erlaubt ist, zeigt folgende Zusammenfassung:
Klickaufforderung
Eine call to action also eine klare Handlungsaufforderung ist erlaubt. Ich darf schreiben: Jetzt eine Offerte bestellen oder Jetzt unsere Webseite besuchen. Was auch eine Art Klickaufforderung ist. bei Google geht es hier jedoch um das Wort: Klick. Ob klicken sie hier oder jetzt hier klicken oder klicken, um zur Webseite zu gelangen – solche Aufforderungen sind nicht erlaubt.
Superlativ, ausser der Beweis besteht
Wir sind der beste Anbieter auf dem Markt. Kontaktieren Sie uns jetzt. Das ist der Superlativ in Form von die besten. Auch Wir sind eine der besten Agenturen, oder was auch immer, der Schweiz gehört unter diese Kategorie. Eine Ausnahme gibt es jedoch, was nur zuerst über eine Ablehnung der Anzeige führt: Wenn der Beweis erbracht wird. Zum Beispiel hier in der Schweiz hat die Swisscom das beste Netz und Salt die besten Kunden und Sunrise die besten Angebote oder so. Und dies ist bewiesen durch unabhängige Institutionen. Dann kann bei Google eine Erlaubnis erfragt werden. Sobald es erlaubt wurde, wird die Anzeige freigeschaltet.
Aussagen mit Ausrufezeichen untermauern
Grundsätzlich gilt: ein einziges Ausrufezeichen im Beschreibungstext unterhalb des Titels ist erlaubt! Im Titel der Anzeige sind ausser dem Komma und dem Punkt keine anderen Satzzeichen erlaubt. Was mich gleich zur nächsten Überschrift führt:
… mehrere Satzzeichen nacheinander
Sei das ,,, … oder gar !!! sind alle unnötig und deswegen nicht erlaubt. gerade … ist nicht erlaubt, weil das einer Klickaufforderung nahekommt, bei der man denken könnte, es geht hier bei Klick darauf weiter. kennt man ja auch auf Webseiten: weiterlesen (…). Deswegen sind mehrere Satzzeichen nicht erlaubt. Und mal ganz ehrlich: Er benötigt schon !!! ? Übrigens ist der Doppelpunkt durchaus sinnvoll und erlabt einzusetzen.
GROSSBUCHSTABEN (ausser bei Marken, zum Beispiel NIVEA)
Bei Grossbuchstaben ist Google sehr restriktiv. Grossbuchstaben wären ein Eyecatcher und somit würden diese Anzeigen bevorteilt werden. Würden das jedoch alle machen, wären die Anzeigen total unattraktiv. Die Ausnahme gibt es bei Markennamen. Allerdings muss dieser Markenname auch genau so eingetragen sein. Ich habe zum Beispiel einen Kunden, dessen Familiennamen im Logo mit Grossbuchstaben geschrieben ist und die marke ist auch so eingetragen. Das mussten wir bei Google erst genehmigen lassen, sonst wurden alle Anzeigen abgelehnt. Erst nachdem wir bei der Ablehnung der Anzeigen interveniert haben und die Bestätigung des eingetragenen Markennamens des IGE (Institut für geistiges Eigentum) beigelegt haben, wurden die Anzeigen wieder freigeschaltet.
Markennamen (als Keyword ja, im Anzeigentext nein)
Vorhin ging es um die Markennamen. Wenn diese in Grossbuchstaben geschrieben werden, dürfen sie verwendet werden. Allerdings nur dann, wenn das Patent vorhanden ist. Anders ist dies bei Markennamen wie Nike, Starbucks, McDonalds usw. Ich darf zwar den Markennamen als Keyword verwenden (unter Umständen nicht mal das, wenn es der Markeninhaber so angegeben hat bei Google) aber im Text darf ich ihn nicht verwenden. Das hat Google schon ganz früh eingeführt, damit der Schutz der Marke auch beim Markeninhaber bleibt. Nur bei einer Ausnahmegenehmigung darf dieser verwendet werden. Dazu muss ich einen Antrag einreichen bei Google, diese prüfen das mit dem Markeninhaber und sollte dann die Freigabe erteilt werden, bekommt man eine Benachrichtigung und man darf den Namen auch im Text verwenden.
Kleines Beispiel: Zalando hat so viele Markennamen im Angebot, dass diese wahrscheinlich von jeder Marke eine Genehmigung erhalten haben. Dort scheint nämlich das Interesse zu bestehen, die Marke bekannter zu machen. Und ein Globalplayer wie Zalando trägt auch nicht unerheblich zum Umsatz der Firma bei.
Abkürzungen, ausser sie sind sprachgebräuchlich
Abkürzungen sind nur bedingt erlaubt. Wenn sie bereits im allgemeinen Sprachgebrauch drin ist. Zum Beispiel: KMU, ERP, etc. Solche Abkürzungen sind erlaubt. Wenn man jedoch Wörter kürzt wie vergleichen oder verglichen mit vgl. dann wird die Anzeige wahrscheinlich abgelehnt.
Und zum Schluss noch Zahlen statt Worte
Das muss ich so etwas erklären, denn eine 8 ist eine 8 und man muss keine ACHT schreiben 🙂 Allerdings gibt es durchaus solche die meinen, sie müssten wegen mangelnder Zeichenanzahl die Wörter mit Zahlen abkürzen. Zum Beispiel: gute N8 ist nicht erlaubt. @Home für zu Hause. Sternchen sind auch nicht erlaubt * ausser, ich zeige damit, dass ich ein 3*** Hotel bin. Da ist nämlich der Zweck wieder gerechtfertigt, dies zu nutzen.
Und falls es zuoberst im Text übersehen wurde mit der Verlinkung: Hier nochmals der komplette Link zu der Google Hilfe zu diesem Thema:
https://support.google.com/adspolicy/answer/6021546?hl=de
Ich hoffe, damit eine gute Übersicht gegeben zu haben, welche Anzeigentexte erlaubt und nicht erlaubt sind. Und freue mich natürlich übers Teilen sowie das Kommentieren in diesem Beitrag.
Gerne kann ich auch mal über die Textanzeigen bzw. das komplette Ads Konto schauen. Kontaktieren Sie mich für eine kurze Analyse.