In diesem Beitrag geht es um das Emailmarketing. Was muss beachtet werden und was ist erlaubt. Auch in diesem Beitrag zu finden ist eine gute Lösung.
Zuerst zum Artikel 3 des Gesetzes über unlauteren Wettbewerb (UWG):
Unlauter handelt insbesondere, wer:
Massenwerbung ohne direkten Zusammenhang mit einem angeforderten Inhalt fernmeldetechnisch sendet oder solche Sendungen veranlasst und es dabei unterlässt, vorher die Einwilligung der Kunden einzuholen, den korrekten Absender anzugeben oder auf eine problemlose und kostenlose Ablehnungsmöglichkeit hinzuweisen; wer beim Verkauf von Waren, Werken oder Leistungen Kontaktinformationen von Kunden erhält und dabei auf die Ablehnungsmöglichkeit hinweist, handelt nicht unlauter, wenn er diesen Kunden ohne deren Einwilligung Massenwerbung für eigene ähnliche Waren, Werke oder Leistungen sendet;
Konkret bedeutet das:
Ohne Einwilligung meinerseits, darf mir niemand irgendwelche Werbemails oder Newsletter zusenden. Zumindest ist das hier in der Schweiz so. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Sobald ich geschäftlich mit dieser Person einmal zu tun hatte, kann ich sie in mein Emailmarketing aufnehmen. Ich muss aber auf jeden Fall die Abmeldemöglichkeit als Link einbauen. Wie dieser Link auszusehen hat und wie gross oder klein er geschrieben werden muss, ist nicht definiert.
Was ist in der Schweiz der Unterschied zu Deutschland?
In der Schweiz ist das double Opt-In Verfahren nicht Pflicht. Ich kann also eine Emailadresse einfach in meinen Verteiler aufnehmen, ohne eine Gegenbestätigung erhalten zu haben. Immer unter der Voraussetzung, ich kann eine geschäftliche Beziehung nachweisen. In Deutschland ist ein nachgewiesenes double Opt-In Verfahren zwingend!
Eine Emailadresse zur Kontaktaufnahme in einem öffentlichen Verzeichnis ist KEINE Generalvollmacht, mir darüber Werbemails zuzusenden. Wer so vorgeht handelt unlauter und verstösst gegen o.g. Artikel 3. Das Problem bei einer Klage ist, dass ich dies auf dem zivilrechtlichen Weg machen muss und dieser Aufwand ist sehr gross. Zumal es auch kostet und im schlimmsten Fall wird der Richter erlassen, dass er es in Zukunft zu unterlassen hat.
Was ist ein double Opt-In Verfahren?
Ganz einfach erklärt: Wie oben im Bild beschrieben, trägt sich die Person in einen Newsletter ein. Danach verschickt das System eine Email mit einem Bestätigungslink. Erst wenn dieser Link angeklickt wurde, wird die Emailadresse offiziell in die Liste der Newsletterabonennten eingetragen.
Wie kann ich ein sauberes Emailmarketing aufbauen?
Nutzen Sie auf jeden Fall das double Opt-In Verfahren. Es gibt mehrere Anbieter auf dem Markt. Ich nutze seit bald 2 Jahren KlickTipp für mein Emailmarketing. Dieser Anbieter arbeitet mit Tags und nicht mit Listen. Der Unterschied ist ganz einfach erklärt: Tags sind Umhängeschilder für ihre Emailadresse. Wenn er sich also für Newsletter registriert und später mit der gleichen Emailadresse ein Produkt über das Formular auf Ihrer Webseite kauft, wird der Emailadresse neben dem Schild «Newsletter» auch noch das Schild «Produkt» umgehängt.
Warum mit Tags, statt mit Listen arbeiten?
Bei Listen wird die Emailadresse in mehrere Listen eingetragen. Somit werden diese Kontakte auch als 2 oder 3 einzelne Kontakte gezählt. Gehen wir mal davon aus, dass Sie eine Email als Newsletter raus lassen und weil es gerade ein Update auf das gekaufte Produkt gibt, lassen Sie die gleiche Email auch an die Liste «Produkt» raus. Dummerweise erhält der Kunde nun die Email doppelt. Einmal wegen der Liste Newsletter und einmal wegen der Liste Produkt. Anbieter wie Klicktipp, welche mit Tags arbeiten, haben dieses Problem nicht. Durch die Tags erhält der Kunde bzw. der Newsletterabonnent nur eine Email. Es wird abgeglichen, welche Tags vorhanden sind und deswegen wird die Email nur einmal versendet. Ein weiterer Vorteil bei Tags ist, dass der Kontakt zwar in zwei «Listen» steht, aber nur als einzelner Kontakt gezählt wird!
Zum Schluss noch dies:
Überlegt euch definitiv, was es euch bringt die Leute direkt anzuschreiben, ohne deren Zustimmung zu erhalten. Es gibt effizientere Werbemöglichkeiten zum Beispiel bei Facebook oder via AdWords wo Eure Zeit und das eingesetzte Geld mehr Resonanz bringt. Hier erreicht ihr Eure Zielgruppe, ohne nervige Emails zu versenden die dann sowieso nur im Spamordner landen. Für die Reputation Eurer Firma wird ein solches Vorgehen auch nicht wirklich nützlich sein. Ihr bleibt eher negativ in Erinnerung und das will doch niemand – oder? Leiber positiv in Erinnerung bleiben, dann werdet Ihr auch weiter empfohlen!
6 Responses
Hallo Roger!
Vielen Dank für die hilfreiche Zusammenfassung. Eine Frage bleibt für mich offen:
Mir ist aufgefallen, dass bei einer Registrierung bei Plattformen wie bspw. renovero.ch sehr selten bis nie die Erlaubnis für E-Mails eingeholt wird. Gilt in diesen Fällen die Registrierung selbst schon als "geschäftliches Verhältnis" und erlaubt der Plattform somit automatisch mich per E-Mail zu kontaktieren?
LG Mark
Hallo Mark. Wahrscheinlich wird dies schon so in den AGB stehen bei der Registrierung. Und ja, eigentlich muss man (zumindest in der CH) davon aus gehen, dass einem Email geschickt werden. Du hast Dich ja registriert und ein Interesse an dem Portal gezeigt. In der CH gilt die DSGVO noch nicht. In der übrigen EU müsste klar noch eine Bestätigung eingeholt werden, zumindest für die Registrierung und man muss irgendwo darüber aufgeklärt worden sein, dass ab sofort Angebote der Plattform zugesandt werden.
Ein weiteres Beispiel dafür wie in Europa und der CH kontinuierlich die Kleinunternehmen zerstört werden, dank den ganzen "Rentnern" in unserer Politik. Email Marketing funktioniert jetzt nur noch für die grossen, die sowieso schon Daten sammeln "mit double opt-in" ganz konform, weil die ja das Geld haben um den Leuten Dinge "kostenlos" anzubieten (Gutscheine, Wettbewerbe etc.). Dafür geben dann die Leute Ihre Emails her. Die kleinen können dann diese Listen kaufen für bares Geld und die Grossen verdienen sich dran eine goldene Nase…Danke liebe Rentner in unserer Politik…wäre Zeit einmal eine Obergrenze von 50 einzuführen, danach sollen Sie zurücktreten.
Hallo Maxi. Ein gelungener Ansatz. Allerdings die Listen verkaufen dürfe nirgendwo möglich sein. In der Schweiz darf man Emailmarketing machen. Da gibt es Firmen, die haben Emailadressen die klar verifiziert sind dafür, dass die Werbung bekommen wollen. Allerdings dürfen Listen nicht verkauft, sondern die Emailadresse nur gemietet werden. Ausserhalb der Schweiz, also im EU-Raum gilt klar die DSGVO was das angeht. Deswegen ist es da definitiv nicht erlaubt, ohne Zustimmung der Person Listen zu verkaufen gar ausserhalb seiner eigenen Liste zu nutzen. Ist allerdings ein Thema, welches überall polarisiert. neulich ist es wohl schon dazu gekommen, dass eine Firma abgemahnt wurde, weil sie Weihnachtskarten verschickt hat.
@Maxi: mit Verlaub, aber einfach mal unisono auf "die Alten" zu schiessen ist nicht die feine Art. Chapeau an Roger Ruckstuhl der sachlich drauf eingegangen ist.
Nun zum Thema "nur die Grossen können" – das stimmt so natürlich überhaupt nicht. Werbung machen bedingt halt auch noch ein bisschen Arbeit und zuerst mal: sich Gedanken machen, WEN will ich denn erreichen. Sprich: Zielgruppen definieren und diese dann mit den entsprechenden Mitteln angehen. Ich kenne Ihr Geschäft nicht, deshalb mal ein fiktives Beispiel:
Ich will hippe T-Shirts verkaufen – Zielgruppe also die bis 30 jährigen, vermutlich noch ledigen, in urbanen Gebieten lebenden.
Also mal anfangen mit Insta-Posts oder sogar ein kleines Filmli auf YT (Facebook soll ja mittlerweile für die "Alten" sein)
Ziel: Aufmerksamkeit erreichen und die Leute auf die Landing-Page bringen – dort dann abholen, z.b. mit einem Newsletter Bestellbutton.
Noch besser: im Post bei Erstbestellung für die ersten 100 Bestellungen einen Rabatt anbieten – "geiz ist geil"
Et voilà, da hast du deine Mailadressen, von Leuten die auch wirklich interessiert sind.
Alles andere ist vergebliche Mühe und SPAM
Hallo Jean Michel. Vielen Dank für diese Gegendarstellung. Und mit ihren Aussagen haben sie ebenfalls recht. Man muss den Leuten etwas bieten, damit Sie die Emailadresse abgeben. Allerdings macht einem die DSGVO diesbezüglich das Leben schon etwas schwer. Ich sage da vor allem: Kopplungsverbot für Gratisangebote. Das mit dem Rabatt auf die ersten 100 Besteller finde ich eine sehr gute Marketingstrategie. Verknappung und Geiz ist geil hilft sehr oft. Das sehe ich bei sehr vielen Angeboten. Deswegen funktionieren auch Black Friday und Cyber Monday so gut.